Zum Streit um die Laienpredigt – eine Auslegeordnung von Georges Kenel
Im Streit um die Laienpredigt wird von amtskirchlicher Seite ein Passus zitiert aus der römischen Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester vom 13. August 1997:
„Die Homilie ist als die herausragende Form der Predigt (…) Teil der Liturgie selbst. Daher muss die Homilie während der Eucharistiefeier dem geistlichen Amtsträger, Priester oder Diakon, vorbehalten sein. Ausgeschlossen sind Laien, auch wenn sie in irgendwelchen Gemeinschaften oder Vereinigungen Aufgaben als ‚Pastoralassistenten’ oder Katecheten erfüllen. Es geht nämlich nicht um eine eventuell bessere Gabe der Darstellung oder ein grösseres theologisches Wissen, sondern vielmehr um eine demjenigen vorbehaltene Aufgabe, der mit dem Weihesakrament ausgestattet wurde. Deshalb ist nicht einmal der Diözesanbischof bevollmächtigt, von der Norm des Kanons zu dispensieren. Es handelt sich nämlich nicht um eine bloss disziplinäre Verfügung, sondern um ein Gesetz, das die Aufgaben des Lehrens und Heiligens betrifft, die untereinander eng verbunden sind.“
So weit ich sehe, steckt hinter dieser Sicht der alte Streit um das Nebeneinander von Weiheamt und Charisma. Hat dieser Konflikt sich im Zuge eines durch das Zweite Vatikanische Konzil ausgelösten Kirchenfrühlings etwas entschärft, so ist er in der seither eingetretenen Frostperiode wieder neu und heftig entbrannt.
Im Blick auf den in unserer Gesellschaft (leider) schwindenden Einfluss der Kirche erscheint mir die verbissene Verteidigung klerikaler Privilegien reichlich abstrus. Im Gegensatz zu den gelehrsamen liturgischen Erörterungen, wie sie zur Begründung des Predigtverbots für Laien vorgebracht werden, ist in aller Einfachheit dies meine Meinung zum Predigtdienst, ungeachtet ob dieser nun innerhalb oder ausserhalb einer Eucharistiefeier ausgeübt wird.
Predigen ist ein Charisma. Darum soll predigen dürfen, wer - von Gott diese Gnadengabe geschenkt bekommen hat, - über die zum Predigen erforderliche Ausbildung verfügt, - rechtgläubig ist, also im Einklang steht mit den überlieferten Glaubensinhalten, - kirchlich zu Gottesdienst und Seelsorge beauftragt ist - und beim Kirchenvolk die für eine fruchtbare Glaubensverkündigung notwendige Akzeptanz geniesst.
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, so nützt auch keine Weihe etwas, um diesen Mangel zu beheben.
Legitimer Widerstand statt Kadavergehorsam
Hierzulande war der durch Pastoralassistentinnen und -assistenten ausgeübte Predigtdienst trotz anders lautender römischer Weisungen während Jahrzehnten eine Selbstverständlichkeit. Auch wurde, ebenfalls entgegen römischer Weisungen, wiederverheirateten Geschiedenen stets in aller Selbstverständlichkeit die heilige Kommunion gereicht, wenn sie dies wünschten. Während die Kirchenleitung Letzteres nie und nimmer nach ihrem Gusto in den Griff kriegen wird, ist sie nun daran, mit dem Verbot der Laienpredigt zu demonstrieren, was in der katholischen Kirche Sache ist respektive zu sein hat.
Ob dieses kirchenobrigkeitliche Verbot der Laienpredigt in der Praxis durchgesetzt werden kann, hängt zu einem schönen Teil von den Pfarrern ab. Als von den Kirchgemeinden gewählte Seelsorger haben diese einen weit gefestigteren Status als die äusserst fragil positionierten Pastoralassistentinnen und -assistenten. Im Konfliktfall haben letztere oftmals nicht nur in der Kirchenleitung sondern auch im Volk sehr wenig Rückhalt.
Ganz anders die Pfarrer: Sie müssen wegen der Nichtbefolgung einer bischöflichen Anordnung nicht gleich um ihren Posten respektive um den Entzug der bischöflichen Missio fürchten. An ihnen ist/wäre es, der Bistumsleitung Paroli zu bieten, wo sie den Sinn und die pastorale Notwendigkeit einer bischöflichen Anordnung nicht erkennen können.
Leider ist das nicht überall der Fall. Manche Priester glauben, es sei ihnen aufgrund ihres bei der Ordination abgegebenen Gehorsamsversprechens nicht möglich, dem Bischof zu widersprechen. Hier öffnet sich ein weites Feld, das dringend einer eingehenden theologischen Ausleuchtung bedürfte: Sinn und Grenzen kirchlichen Gehorsams. Es kann ja nicht sein, dass Loyalität gegenüber der Bistumsleitung mit Kadavergehorsam gleichgesetzt wird. Das würde sich mit christlicher Freiheit und Mündigkeit schlecht vertragen. In biblischer Zeit war es noch möglich, dass ein Apostel dem „Chefapostel“ ins Angesicht widerstehen konnte (Galaterbrief 2,11).
Die Logik mag simpel erscheinen, doch ist es wohl so, dass es, ähnlich wie im Kirchenvolk, auch bei den Pfarrern bezüglich der Laienpredigt diese drei Lager gibt: - Manche denken in dieser Sache gleich wie Bischof Vitus Huonder. So wie dieser werden auch sie mit der Zeit Leute um sich scharen, die gleicher (oder keiner) Meinung sind, während Andersdenkende zu ihnen auf Distanz gehen. - Andere Pfarrer, die zwar in der kirchenobrigkeitlichen Weisung bezüglich Laienpredigt weder einen Sinn noch eine Notwendigkeit erkennen können, stellen sich aber (vielleicht aus dem weiter oben erwähnten Grund) nicht gegen eine Durchsetzung des Predigtverbots für Laien. - Und dann gibt es auch noch jene Pfarrer, die sich, ihrem Gewissen und pastoralen Überlegungen folgend, gegen die bischöfliche Weisung stellen und in ihrer Pfarrei bei der bisherigen Praxis der Laienpredigt bleiben. Es ist zu hoffen, dass dieser Beweis von Rückgrat von ihren Pfarreiangehörigen auch gebührend gewürdigt und geschätzt wird und sich in gelebter Solidarität mit den Seelsorgenden niederschlägt. - Der Vollständigkeit halber seien noch jene Pfarrer erwähnt, die bis dahin von oben her (noch) in Ruhe gelassen werden, obwohl in ihren Pfarreien die Laienpredigt zur üblichen Praxis gehört.
Gläubige, die sich mehr Harmonie in der Kirche wünschen, werden von diesen Gedanken vielleicht wenig erbaut sein. Leider aber ist die Polarisierung in unserer Kirche eine Tatsache. Diese auszublenden wäre dem Bemühen um eine glaubwürdige Kirche nicht dienlich. Vielmehr ist der drohenden Diskriminierung und Entmündigung kirchlich Mitarbeitender im Laienstand entschieden entgegenzutreten.
Dezember 2011
Ruhigere Zeiten für unser Bistum?
Chur bildet keine Traditionalisten aus
gk Unter dieser Überschrift brachte die „Südostschweiz“ am 27. August 2011 eine Notiz, deren Kürze es erlaubt, sie hier im Wortlaut wiederzugeben: Chur. – Der Churer Bischof Vitus Huonder hat gestern klar gestellt, dass das Priesterseminar St. Luzi in Chur eine Ausbildungsstätte für Kandidaten bleibt, die sich der ordentlichen Form der Messe verbunden fühlen. Kandidaten, welche die sogenannte lateinische Messe bevorzugen, würden im Bistum Chur allerdings weder ausgebildet noch zu Priestern geweiht. (sda) Endlich alles wieder im grünen Bereich, so ist man nach der Lektüre dieser Zeitungsnotiz versucht zu sagen. Der Konflikt, dessentwegen der vormalige Regens des Priesterseminars, Ernst Fuchs, das Handtuch geworfen hatte, scheint damit beigelegt. Vermutlich ist auch dem Bischof die Hypothek, welche er dem Seminar mit der Ausbildung von Traditionalisten aufbürden wollte, zu riskant geworden. Zu sehr hätte das Image des Priesterseminars und damit auch der Theologischen Hochschule Schaden genommen.
Strukturelle Klarheit und Transparenz schaffen
Im Schreiben des Bischofs an die Seelsorgenden, datiert am 26. August 2011, das der Zeitungsnotiz zugrunde liegt, steht aber noch einiges mehr. Bischof Huonder teilt mit, dass er für die traditionalistischen Gemeinschaften im Bistum strukturelle Klarheit und Transparenz schaffen möchte. Er verweist darauf, dass solche Gemeinschaften in der Innerschweiz und in Zürich seit langem bestehen und immer noch wachsen. Bisher habe man vonseiten des Bistums diese Gemeinschaften dem Schicksal überlassen. Nun aber möchte der Bischof diese rechtlich ordnen und in je eine Personalpfarrei überführen. Dabei räumt der Bischof dem Priesterrat die vom Kirchenrecht vorgesehene beratende Funktion ein, wenn er diese beiden Personalpfarreien errichtet. Auch bekundet er seine Absicht, die zu errichtenden Institutionen personell so zu versorgen, wie es den Bedürfnissen entspreche.
Gefährdung der dualen Kirchenstruktur?
Wie diese von Bischof Huonder beabsichtigten Veränderungen sich auf das bewährte System des dualen Nebeneinanders von hierarchisch geordneter Kirche und staatskirchenrechtlich organisierter Körperschaft auswirken, bleibt abzuwarten. Auch weiss man nicht, was aus dem Solidaritätsfonds geworden ist, den die Bistumsleitung sich im Herbst 2009 zu errichten bemüht hatte, eine Massnahme, die geeignet ist, die staatskirchenrechtliche Seite des dualen Systems zu schwächen. Es ging nämlich darum, Leute, die aus der Kirche austreten wollen, zu ermuntern, eine gesinnungsmässig fortbestehende Kirchenzugehörigkeit mit einem Beitrag in diesen Fonds zu bekräftigen. Die wegfallenden Steuergelder wären dabei dann das Problem jener Institutionen, die gewissen Kirchenoberen ohnehin ein Dorn im Auge sind.
Wachsamkeit ist also weiterhin angesagt, nicht nur hinsichtlich des privaten Seelenheils sondern auch was die Sorge um eine glaubwürdige Kirche angeht, die sich nicht nur um ihre traditionalistisch orientierten Mitglieder kümmert, sondern auch offen ist für die Sorgen und Fragen moderner Menschen. (September 2011)
Theologen und Theologinnen äussern sich zur Kirchenkrise
gk Zweiundzwanzig Jahre nach der Kölner Erklärung äussern sich über 270 Theologie-Professoren und -Professorinnen (die Unterschriftensammlung dauert noch an) in einem Memorandum zur nach wie vor anhaltenden Krise der katholischen Kirche. Dieses Memorandum vom 4. Februar 2011 trägt die Überschrift: KIRCHE 2011: EIN NOTWENDIGER AUFBRUCH.
Nach den aufgedeckten Fällen von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen sind im vergangenen Jahr so viele Christen wie nie zuvor aus der katholischen Kirche ausgezogen. Es wäre nun aber gefährlich, sich beruhigt zurückzulehnen, da die Wogen sich zu glätten scheinen, denn die einkehrende Ruhe wäre eine Grabesruhe, in der die vielleicht letzte Chance zu einem Aufbruch aus Lähmung und Resignation verspielt würde.
Im Memorandum heisst es: „Als Theologieprofessorinnen und -professoren dürfen wir nicht länger schweigen. Wir sehen uns in der Verantwortung, zu einem echten Neuanfang beizutragen: 2011 muss ein Jahr des Aufbruchs für die Kirche werden.“
Es sei notwendig, dass die Kirche die Zeichen der Zeit versteht und aus verknöcherten Strukturen auszieht, um neue Lebenskraft und Glaubwürdigkeit zurück zu gewinnen.
Weiter ist im Text zu lesen: „Die Erneuerung kirchlicher Strukturen wird nicht in ängstlicher Abschottung von der Gesellschaft gelingen, sondern nur mit dem Mut zur Selbstkritik und zur Annahme kritischer Impulse – auch von aussen.“
In einem weiteren Abschnitt wird in Erinnerung gerufen, dass die Kirche kein Selbstzweck ist. „Sie hat den Auftrag, den befreienden und liebenden Gott Jesu Christi allen Menschen zu verkünden. Das kann sie nur, wenn sie selbst ein Ort und eine glaubwürdige Zeugin der Freiheitsbotschaft des Evangeliums ist.“
Im Abschnitt, wo es um Strukturen der Beteiligung geht, werden, gestützt auf das alte Rechtsprinzip „Was alle angeht, soll von allen entschieden werden“ mehr synodale Strukturen auf allen Ebenen der Kirche gefordert. „Die Gläubigen sind an der Bestellung wichtiger Amtsträger (Bischof, Pfarrer) zu beteiligen.“
Statt unter dem Druck des Priestermangels immer grössere Verwaltungseinheiten – „XXL-Pfarreien“ – zu konstruieren soll das kirchliche Amt so gestaltet werden, dass es dem Leben der Gemeinden dient und nicht umgekehrt. „Die Kirche braucht auch verheiratete Priester und Frauen im kirchlichen Amt.“
Im Abschnitt über die Gewissensfreiheit wird die Kirche ermuntert „Vertrauen in die Entscheidungs- und Verantwortungsfähigkeit der Menschen zu setzen. Diese Fähigkeiten zu unterstützen, ist auch Aufgabe der Kirche; sie darf aber nicht in Bevormundung umschlagen. Damit ernst zu machen, betrifft besonders den Bereich persönlicher Lebensentscheidungen und individueller Lebensformen. Die kirchliche Hochschätzung der Ehe und der ehelosen Lebensform steht ausser Frage. Aber sie gebietet nicht, Menschen auszuschliessen, die Liebe, Treue und gegenseitige Sorge in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft oder als wiederverheiratete Geschiedene verantwortlich leben.“
Der volle Text des Memorandums „Kirche 2011: Ein notwendiger Aufbruch“ lässt sich abrufen unter www.memorandum-freiheit.de
Sendung und Gesandte
Eure Mission war es und ist es, den Menschen zu dienen zu ihrem Wohle und Heil; doch euch ist sie ein Vorwand, Herrschaft und Willkür auszuüben. Euer Meister lud euch ein, einander brüderlich zu lieben und Freude zu verkünden, stattdessen bürdet ihr den Menschen Lasten auf und verdammt diejenigen, die nach ihrer Überzeugung leben.
Zu den Armen und Entrechteten wart ihr gesandt, doch ihr habt eure Blicke von ihnen abgewendet und sie auf Reichtum und Ehre gerichtet. Eure Mission war eine göttliche Sendung, ihr aber sucht euer Interesse, euren Vorteil und Gewinn.
Euch wurden die Quellen des Heils anvertraut, ihr aber liesset sie versiegen! Der Gedanke an Umkehr liegt eurem Herzen fern; ihr seid Feinde jeder Erneuerung, obwohl euer Meister die Welt verändert hat. Ihr aber verteidigt veraltete Traditionen statt ihren weltbewegenden Inhalt.
Die Menschen verehren eure Kleider, euer Amt und eure Titel, nicht die Tiefe eures Denkens, nicht eure Güte und Menschenfreundlichkeit. Ihr führet sie auf die breite Strasse der Anpassung, der Unwissenheit und Unfreiheit, statt ihnen den Höhenpfad zu weisen, der durch Wahrheit und Freiheit zum Lichte führt.